Wie geht eine Aufnahme vor sich?

  1. Kontaktaufnahme der Eltern mit der Leitung des Schulkindergartens. Beantragung der Aufnahme beim Leiter des Schulkindergartens bis spätestens 31.12 des Vorjahrs in welchem das Kind in den Gustav-Werner-Schulkindergarten aufgenommen werden soll.
  2. Vorstellung des Kindes während eines Besuches im Schulkindergarten; kennen lernen der Einrichtung
  3. Erledigung der Aufnahmeformalitäten durch die Leitung, liegt ein aktueller Bericht einer Beratungsstelle oder einer anderen sozialpädiatrischen Einrichtung vor, wird die Aufnahme durch das Staatliche Schulamt ausgesprochen, die dem Kind das Recht eröffnet, bis zum Eintritt der Schulpflicht den Schulkindergarten zu besuchen. Liegt kein entsprechender Bericht vor, wird von unserer Seite ein Eingangsgutachten erstellt.

Ein Wechsel in andere vorschulische Einrichtungen ist, - wenn der Entwicklungsstand des Kindes es erfordert, - jederzeit möglich und wird gegebenenfalls von unserer Seite unterstützt bzw. initiiert.

Die Stadt Ulm übernimmt den Kindertransport ab einem mit den Eltern und dem Schulkindergarten vereinbarten Zeitpunkt. Die Inanspruchnahme des Fahrdienstes ist kostenlos.

Während einer Eingewöhnungszeit (Halbtagsregelung, stundenweise Anwesenheit) können die Kinder von den Eltern gebracht und/oder abgeholt werden.