Grundsätzliche Bemerkungen

Der Gustav-Werner-Schulkindergarten, ist ein Kindergarten für Kinder mit Entwicklungsverzögerung und geistiger Behinderung. Er ist eine eigenständige, öffentliche Einrichtung mit selbständiger Leitung und Verwaltung und eigenem pädagogischen Konzept.

Der Schulkindergarten ist eine Ganztageseinrichtung (siehe Öffnungszeiten!).

Die Kinder werden in Kleingruppen gefördert (ca. 5 Kinder pro Gruppe), die, - so weit möglich, - nach förderpädagogischen Gesichtspunkten zusammengestellt werden, d.h. es wird darauf geachtet, dass günstige gruppendynamische Bedingungen das Förderklima in der Gruppe prägen.

Die diagnostischen Ergebnisse werden als Grundlage für die pädagogische Arbeit gesehen, die mittels regelmäßiger Überprüfung aktualisiert und gegebenenfalls ergänzt bzw. korrigiert werden. Sie werden gleichzeitig als Grundlage zur Formulierung individueller Förderziele genutzt.

Die pädagogische Aufsichtsbehörde ist das Staatliche Schulamt Biberach. Der Sachkostenträger ist die Stadt Ulm und der Alb-Donau-Kreis.

Der Besuch des Schulkindergartens ist kostenfrei. Lediglich der Essensbeitrag für maximal 4 Mittagessen in der Woche ist zu entrichten (Mo. – Do., am Freitag wird kein Mittagessen eingenommen).

Der Einzugsbereich erstreckt sich auf Ulm und den Alb-Donau-Kreis, ausgenommen ist das Einzugsgebiet Ehingen. Eine Aufnahme kommt nur mit dem damit verbundenen ausdrücklichen Wunsch der Eltern zustande.